So lief Kinderklau bei uns

Wie man meinem Kind die Familie nahm

Kinderklau funktioniert nach dem Zahnradprinzip, dass ich hier bereits erklärt habe. An dem Kinderklaufall Timo Pallien, also dem Kindesraub meines Kindes, werde ich aufzeigen, wie man es bei uns machte.

Die Zahnräder der Ämter sind perfekt aufeinander abgestimmt und mahlen unermüdlich und äußerst effizient. Laut entsprechenden Gesetzen ist die Vorgehensweise einer Inobhutnahme theoretisch geregelt. Theoretisch deshalb, weil die angewandte Praxis anders aussieht.

Nicht zuletzt wird die theoretische Vorgehensweise im KJHG geregelt. Dem Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz. Siehe hierzu beispielsweise SGB VIII §87c Absatz 5. Demnach richtet sich die Zuständigkeit der Behörde „nach dem Hauptaufenthaltsort“ der Mutter.

Ich befand mich, wohnte, hatte meinen Hauptaufenthaltsort in Essen und war dort amtlich gemeldet. Dennoch übernahm ein Jugendamt die Inobhutnahme und den anhaltenden rechtswidrigen Kindesentzug meines Sohnes Timo Pallien. Dennoch erließ das Amtsgericht Groß-Gerau Beschlüsse und bestätigt somit Kriterien, die einen Kindesentzug zu einem Kinderklaufall machen.

Denn sie wissen, was sie tun

Beim Kinderklau kann man die Missstände nicht mit „Fehlern“ erklären. Denn die Täter wissen genau, was sie tun. Deshalb dürfen Elern bei Vorkommnissen wie nachfolgendem von einem Kinderklaufall sprechen.

Dem aufmerksamen Familienrichter Spitzner, Amtsgericht Groß-Gerau, war wohl am Tag unserer Anhörung die Einhaltung der Gesetze nicht ganz so wichtig. Oder auch einfach nur scheißegal. Er schickte den aus der Anhörung erfolgten Beschluss meinen Sohn Timo Pallien betreffend postwendent an meine Essener Wohnanschrift. Doch zuvor, nämlich in der Sitzung, erkannte er meinen dortigen Wohnsitz nicht an. Obwohl mein Personalausweis bei Spitzner zur Vorlage kam und dieser mit folgenden Worten kurz zuvor die Anhörung mit diesen Worten eröffnete:

„Eigentlich können wir alle wieder nach Hause fahren, weil wir hier ja gar nicht mehr zuständig sind. Aber wo wir schon mal alle hier sind…“

Wie recht Spitzner doch mit diesen Worten hatte. Denn es ist nicht wie in den Kriegsjahren und im Deutschen Reich, dass man einfach so behaupten kann, man habe nichts gewusst.

Hier der Beweis – außerdem bestätigen dies auch die Anmeldebescheinigungen, die man  hier sieht.

Beantragung Abgabe der Zuständigkeit

Beantragung Abgabe der Zuständigkeit

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert