Kinderklau kein Einzelfall
Kinderklau ist alles andere als ein Einzelfall und auch kein Novum. In allen Zeiten der Geschichte gab es den Kindesentzug und er war schon immer ein zweckgebundenes Mittel. Um Menschen gefügig zu machen. Um Menschen abzustrafen. Um sich zu bereichern. Was man heute als Inobhutnahme zum Kindeswohl bezeichnet, ist die Kindeswegnahme von Staats wegen. Das kostet den Steuerzahler eine Unsumme und darum muss der Staat die Notwendigkeit des Kindesentzugs hieb- und stichfest in jedem Einzelfall nachweisen können.
Durch das Gericht wird jeder Entzug dann rechtlich abgesichert. Soweit die Theorie. Die Zahlen der Inhobhutnahmen in Deutschland steigen. Seit etwa 2000 sehr schnell. Durchaus räumen Jugendämter und Kinderheime inzwischen unverblümt ein, dass wirtschaftliche Interessen bestehen.
Was ist Kinderklau
Kinderklau ist systemisch organisiert. Die Systemik ergibt sich aus der Tatsache, dass unabhängig von Gemeinde, Stadt und Bundesland betroffene Eltern gleiche Strukturen berichten und nachweisen können.
Spricht man von Kinderklau, ist damit gemeint:
- Kindeswegnahme , zu der es entweder keinerlei Veranlassung
- Kindeswegnahme als nicht angemessenes Mittel
- Kindeswegnahme durch rechtlich fragwürdige bis kriminelle Methoden
Jedes Verfahren einer Inobhutnahme läuft im Grunde nach einem bestimmten Prinzip ab. Das Jugendamt holt mit einer mal mehr mal weniger zutreffenden Begründung ein Kind oder mehrere Kinder aus der Familie. Dann folgt der Streit um Kind/Kinder und Sorgerecht. Dies gleicht dem Kampf David gegen Goliath. Über Jahre hinweg.
Die beteiligten Behörden, oder besser deren handlungsberechtigten Personen verlassen in nahezu jedem dokumentierten Fall den Pfad von Recht und Gesetz und wenden Methoden an, die beinahe schon maffia-ähnliche Züge aufweisen.
Es spielt kaum mehr eine Rolle, wie stichhaltig die Beweise der Eltern für diese Missstände sind. Denn die will keiner sehen. Nicht zuletzt wegen der immensen Türme an Beweisen, die sich in einem Sorgerechtsstreit gegen den Staat ansammeln.
Außerdem muss es ja stimmen, was die Behörden behaupten. Denn weder ein Richter noch eine Jugendamtsfachkraft, geschweige denn ein Verfahrenspfleger oder Amtsvormund würden so etwas jemals tun. Die haben ja schließlich keinen Grund zu lügen.
Es wird dabei verkannt, dass jeder amtlich befasste Akteur nur deshalb seinen Job sichert, indem er permanent für Fälle und deren Langlebigkeit sorgt. Auch wird dabei verkannt, dass immer wieder die gleichen Akteure interagieren und sich so ein Zahnradgeflecht bildet, das unentwegt gut geschmiert wird. Mit Kindern und deren Familien.
Das Spiel auf Zeit
Eltern müssen sich diversen Anschuldigungen zur Wehr setzen und durchlaufen eine Vielzahl an Prozederen wie Gerichtsanhörungen, Begutachtungen usw. Dabei kommt man in die Mühlen der Behörden und wird nach allen Regeln der Kunst zermahlen.
Was man als Eltern tut, es ist immer falsch. Eine juristische Auseinandersetzung im Rahmen einer Kindeswegnahme ist ein Prozess über einen langen Zeitraum. Dieses Spiel auf Zeit wird von den Behörden in Gang gesetzt und aufrecht erhalten.
In vielen Fällen gelingt es den Eltern, später, viel später die eigene Erziehungskompetenz nachzuweisen oder die zum Kindesentzug führenden Anschuldigungen zu entkräften. Doch nicht selten heißt es dann: Pech gehabt. Denn jetzt ist es dem Kindeswohl nicht mehr zuträglich, das Kind wieder an die Eltern zurück zu geben. So argumentiert zum Beispiel im Falle des Kindes Dustin Hoss, nachzulesen auf die-akte-hoss.de.
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