Narrenkapp

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Verantwortliche und die Freiwillige Gerichtsbarkeit

Wer sich intensiv mit dem Phänomen Kinderklau auseinandersetzt, wird schnell erkennen, weshalb sich beinahe jede Inobhutnahme unabhängig von ihrer Berechtigung fast schon zwangsweise zu einem Kinderklaufall entwickelt. Grund dafür ist die Zahnradtechnik.

Die gegnerischen Parteien nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau. Wer dazu gehört:

  • Jugendamt
  • Familiengericht
  • Anwalt des Kindes / Verfahrenspfleger
  • Fremderzieher (Pflegeeltern oder Heimpersonal)
  • Sachverständiger / Gutachter
  • diverse Vereine und sich als wohltätig bezeichnende Organisationen

Ein ordentliches und nicht vorverurteilendes Ermitteln ist nicht zu erkennen. Die Freiwillige Gerichtsbarkeit lässt dazu jeden Spielraum offen.

Was bedeutet die Freiwillige Gerichtsbarkeit?

Verhandlungen beim Familiengericht folgen der Freiwiligen Gerichtsbarkeit, der FGG. Dort ist es, anders als im Strafrecht, nicht so, dass der Verhandlungsverlauf anhand von Indizien, Beweisen und Zeugen geführt wird. Vielmehr bilden Einschätzungen, Meinungen, Annahmen, Vermutungen und Auffassungen die Basis für jeden gerichtlichen Beschluss.

Da niemand für eine falsche Einschätzung bestraft werden kann, werden der Lüge und dem Missbrauch von Amtswegen Tür und Tor geöffnet und dem Kinderklau der Weg gebaut. Alle verantwortlichen Beteiligten wie etwa das Jugendamt können in der Akte und auch beim Familiengericht sich die Hucke voll lügen ohne dabei ernstlich Konsequenzen fürchten zu müssen. Doch die braucht man ohnehin nicht zu fürchten, denn Kinderklau folgt wirtschaftlichen Interessen.

Wenn das in einem deutschen Gerichtsverfahren möglich ist, dann zieht man der Menschenwürde die Narrenkapp auf und lässt Justizia eine Pinocchionase wachsen.

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