Gerichtsposse

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Familiengericht ist Zeuge der Lüge

Etwa 1,5 Monate nach Entzug meines Sohnes. Dass ein Familiengericht als Zeuge einer Lüge herhalten muss, ist in Deutschland undenbkar? Falsch. Behauptet doch ASD Veronika Krossa, sie wüßte nicht, wo ich leben würde, wenngleich sie dieses Schriftstück von mir per Fax erhalten hat. Doch auch das Amtsgericht Groß-Gerau übernimmt hier einen besonderen Standpunkt. Denn es sieht sich zuständig, erlässt einen Gerichtsbeschluss und behandelt das Jugendamt Groß-Gerau als zuständige Behörde, wenngleich dem so nicht ist.

Das Jugendamt Groß-Gerau überführt sich der Lüge selbst mit Schreiben vom 06.09.2005

Ein Gerichtsbeschluss

Dass das Amtsgericht Groß-Gerau um die Tatsachen weiß, ergibt sich aus dem von ihm ausgestellten Gerichtsbeschluss vom 02.09.2005, der unten angehängt ist.

Zwei Dinge machen sowohl den Beschluss wie auch die Entscheidung des Gerichts zur Gerichtsposse.

  • Das Gericht adressiert den Beschluss an meine Essener Wohnanschrift, die im Beschluss zu lesen ist.
  • Das tatsächlich zuständige Jugendamt der Stadt Essen wird zum Pfleger bestellt.

Dennoch agiert das Jugendamt Groß-Gerau munter weiter und treibt so den Kindesentzug weiter voran. Dass das Familiengericht nun auch schriftlich die Zuständigkeit zugeordnet hat, ist somit also egal.

Interessant ist aber auch die Frage, inwieweit das Amtsgericht Groß-Gerau seinerzeit überhaupt noch zuständig gewesen ist, da es ja weiß, dass ich in Essen lebte, wie es ja selbst in diesem Gerichtsbeschluss einräumt.

Noch interessanter ist jedoch, dass es im September 2005 nochmal eine mündliche Anhörung bei ebendiesem Familiengericht in Groß-Gerau geben werden sollte. Den selbst bestellten Pfleger, nämlich das Jugendamt Essen, hat man zu dieser jedoch nicht eingeladen. Ein Schelm, wer dabei Arglistiges vermutet.

Beschluss vom 02.09.2005

Beschluss vom 02.09.2005

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