Offener Brief zum Kindesentzug der Popstars-Kandidatin Gabriella
Popstar Teilnehmerin Gabriella: Kindesentzug – offener Brief – (Dezember 2008)
Das Europäische Parlament hat eigens zur Kollektiv-Überprüfung aller deutschen Jugendämter unter der Leitung von Präsident Scott MacMillan einen Ermittlungsausschuss gegründet. Ab Januar wird nun diesbezüglich auch die UN in Genf eingeschaltet, die UNO ist bereits involviert.
Regelmäßig wird die Bundesrepublik Deutschland wegen schwerster Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Kindesentzugsfälle wie Koudelka, Haase, Görgülü, Heller, Sommerfeld waren die Vorreiter für eine regelrechte Klagewelle gegen die BRD, so dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte massive Terminierungsprobleme hat.
Das Europäische Parlament hat aufgrund der als illegal festgestellten Methoden aller deutscher Jugendämter bereits im Januar 2007 jugendamtsgeschädigten Familien vorab die Garantie gegeben, alle Petitionseingaben anzunehmen.
Sicher sind Ihnen, wie nahezu allen Bürgern unseres Landes, diese Fakten bisher verborgen geblieben.
Ihnen diese Informationen zu vermitteln, damit Sie meine nachfolgenden Ausführungen nachvollziehen und als glaubwürdig realisieren können, erscheint mir als unbedingt notwendig.
Nun aber zu meinem eigentlichen Anlass.
Die Popstar-Kandidatin Gabriella hat ebenfalls den Kindesentzug durch ein deutsches Jugendamt erlebt und wie mir ebenfalls bekannt ist, hat Gabriella selbst eine „Heimkarriere“ durchleben müssen.
Der organisierte Kindesentzug und das damit einhergehende Milliardengeschäft (hochgerechnete 80 MRD Umsatz per Anno) um Kinder in Deutschland fußt auf dem Nazi-Regime, welches bereits durch von Himmler gegründeten Lebensborn e. V. ein lukratives, zukunftsträchtiges Geschäft mit der Handelsware Kind ins Leben gerufen hat.
„Gefallene Mädchen“ – so nannte man damals ledige Schwangere, wurden bei Bestehen des nach strengem Reglement ablaufenden Arier-Tests Kost und Logis über den Zeitraum der Schwangerschaft bis hin zur Geburt gewährt, um dann die arischen Kinder an Nazigrößen zu verschachern, um so eine kampfstarke arische Truppe heranzuzüchten.
Zeitgleich gab es unzählige Kriegswaisen, so dass viele Heime mitsamt Personal von Nöten war, um den Waisen Obdach und Betreuung zu geben.
Die Generation der Kriegswaisen, die bekanntermaßen von Nonnen und städtischen Heimen etwa zum Torfstechen ausgebotet und geschunden wurden (auch hier wurde erst kürzlich ein Ermittlungsausschuss der deutschen Regierung nach massivem Druck aus dem Ausland gegründet), entwuchs zunehmend aus der Obhut der Jugendfürsorge, die Zahl der Heimplätze stieg jedoch weiter an. So kam es unweigerlich zu einer Mangelbelegung der Heimplätze.
Die Lösung dieses massiven Problems in der aufgehenden Nachkriegsblüte lag nah: durch dramatisch vermehrten Kindesentzug ließen sich die Heime und Arbeitsplätze dauerhaft erhalten.
Nach nunmehr etlichen Jahrzehnten sollte man hoffen können, dass der forcierte Kindesentzug nicht mehr stattfinden würde, allerdings hat sich diese Hoffnung inzwischen für zig tausende Eltern zerschlagen.
Nicht etwa allein uneinsichtige betroffene Eltern oder eine Minderheit von „nur“ fehlgeleiteter Jugendhilfe sondern die zuvor geschilderte Nutznießung mit der Ausschöpfung des geldwerten Vorteils begründen die nunmehr etablierte Verwendung des Begriffs „Kinderklau“.
Inzwischen ist es klar, der deutsche Kindesentzug wird gezielt und mit System durchgeführt und ist selten dem Kindeswohl dienlich.
Um Ihrer nachvollziehbaren Skepsis entgegen zu wirken, lassen Sie mich bitte vorab erwähnen, dass es natürlich bedauerliche Fälle gibt, wo Eltern eine Gefahr für Wohl und Gedeih des Kindes darstellen und ein Einschreiten zwingend erfolgen muss. Diese Fälle sind jedoch in der Gesamtzahl der Sorgerechtsentzüge eine absolute Minderheit und dürften nicht einmal im Tausendstelbereich liegen.
Bindungsforschungen zeigen zudem, dass selbst wenn eine tatsächliche Gefährdung des Kindes durch die Eltern gegeben ist, die Herausnahme aus der Familie immer eine Traumatisierung sowie eine irreversible Störung beim Kind darstellt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass, so wie es im Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz (KJHG) die Herausnahme das letzte Mittel der Hilfe sein muss, wenn alle andern alternativen Hilfsmaßnahmen nicht greifen.
Dies jedoch bedeutet gleichsam, dass das Eingreifen in eine Familie letztendlich immer ein immenses Risikopotenzial für die Helfer darstellt.
Um den Begriff Kinderklau berechtigt zu verwenden habe ich aufgrund meiner unzähligen Kontakte zu betroffenen Familien eine Kriterienliste erstellt, die zur Abklärung, ob der Entzug angemessen ist oder nicht, dienlich ist.
Die zwei tragenden Säulen dieser Kriterienliste zur Einstufung des jeweiligen Kindesentzuges sind
- die Einhaltung der Gesetze seitens der eingreifenden Behörden sowie
- die Schädigung des Kindes durch den Entzug.
In allen öffentlich bekannten Fällen ist zweifelsfrei belegt, dass der jeweilige Kindesentzug nicht basierend auf gültigen Gesetzen, nicht unter Würdigung eines auf der Wahrheit basierenden Beweisantritts und ebenfalls nicht unter ordentlichem, rechtlichen Gehör statt fand – dies belegen ebenfalls die eingangs ausführlich geschilderten Maßnahmen
Es hat sich herauskristallisiert, dass das deutsche Jugendamt in einem rechtsfreien Raum agiert und dessen Mitarbeiter selbst bei gröbsten kriminellen und menschlichen Fehlern und Vergehen rechtliche Immunität aufweisen. Dies wird zudem durch die Besonderheiten der Verfahrensweisen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) legitimiert. Denn in einem Verfahren, welches der FGG unterliegt, basiert das Verfahren nicht etwa vergleichbar mit dem besser bekannten Strafrecht, auf Zeugen und Beweisen, sondern auf Einschätzungen durch Sachverständige und Meinungen der Fachkräfte.
Entscheidungen, die im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens gemäß der FGG getroffen werden können zwar grundsätzlich im Beschwerdeverfahren gerügt werden, aber ein Kind, welches entzogen wurden hat sich unweigerlich nach dem Durchlaufen der Instanzen entfremdet, so dass eine Rückführung selbst bei Feststellung eines unrechtmäßigen Kindesentzuges im Beschwerdeverfahren nicht mehr möglich ist.
Hierzu bedienen sich Gerichte einer Faustregel, die je nach Alter des Kindes schwankt.
So besagt diese Faustregel, ein Kind unter 3 Jahren wird bereits nicht mehr zurückgeführt nach 6 Monaten. Ein Kind bis 7 nach 1 Jahr, ein Kind über 7 nach 2 Jahren nicht mehr.
Im Beschwerdeverfahren gilt: eine Entscheidung durch die 1. Instanz wird in 3 Monaten getroffen, durch die 2. Instanz nach 6 Monaten, 3. Instanz nach 1 Jahr, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte derzeit kaum unter 4 – 6 Jahre.
Da jedoch in derartigen Verfahren zumeist pro Instanz ein Sachverständigengutachten angeordnet wird, welches wenigstens 6 Monate, bislang mir bekannt höchstens 1,5 Jahre Zeitkontingent bindet, lässt sich unschwer erkennen, welche reellen Chancen unbescholtene Eltern haben, die Rückführung des Kindes zu erwirken.
Legt man die Deutsche Verfassung und das Grundgesetz als Sockel für alle innerdeutschen Belange, so hat jede Mutter, jeder Vater, vor allem aber jedes Kind hinsichtlich der Erziehung das „Natürliche Recht“, fußend auf GG Artikel 6, denn der besagt:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Dieses natürliche Recht darf nur dann verwehrt werden, wenn kein sonstiges Mittel das bislang juristisch nicht deklarierte Wohl des Kindes in Gefahr ist, so wiederum besagt es GG Artikel 6 (3) sowie einschlägige Rechtsnormen des Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz.
Weiter geht es mit GG Artikel 6 (1)+(4), wo es heißt:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Daraus ist die Lage von Müttern wie Gabriella unbestreitbar mit der Macht des deutschen Grundgesetzes festgelegt.
Gabriella hätte keinesfalls ihr Kind weggenommen werden dürfen, selbst wenn sie mit der Situation tatsächlich überfordert gewesen ist.
Ebenso lässt sich daraus im Umkehrschluss die Tatsache erkennen:
Selbst dem Kind hätte man, auch bei tatsächlicher Überforderung der Mutter, diese nicht wegnehmen dürfen.
Die traditionelle Bindungsforschung besagt unmissverständlich, dass die Trennung eines Kindes insbesondere von der Mutter aus bindungstheoretischem Aspekt für die Mutter-Kind-Beziehung ein hohes Risiko darstellt. Hilfen, falls bedurft, haben stets in einer gemeinsamen Krisenintervention zu erfolgen.
Gemeinsam, das heißt in diesem Fall, Kind und Mutter gemeinsam.
Für Kinder, die von Eltern getrennt werden (selbst aus einem Stockholm-Co-Verhältnis heraus) stellt der damit einhergehende Bindungsabriss immer eine Traumatisierung dar, und bewirkt häufig desorientiertes Bindungsverhalten, krankmachendes, alle Lebensbereiche negativ beeinflussendes Verhalten.
Ebenfalls erzeugt die Trennung des Kindes zum Elternteil unweigerlich das Parental Alienation Syndrome, welches in zwar in Deutschland von den Fachkräften der Jugendhilfe ebenso wie von deutschen Familiengerichten vornehmlich ignoriert wird, aber international als Kindesmissbauch deklariert und sogar strafrechtlich bis zum Freiheitsentzug Würdigung findet.
Was ich Ihnen zuvor mit sehr formalen und rechtlichen Darstellungen als Basisinformation übermittelt habe, möchte ich Ihnen nun als selbst ehemals betroffene Mutter mit Hinblick auf Gabriellas und ihres Kindes Lage auseinanderdividieren.
Natürlich könnte man als Mensch im fortgeschrittenen Alter annehmen, dass eine junge Mutter mit 15 dem Gesetz der Wahrscheinlichkeit folgend eher größere Startschwierigkeiten hat, als reifere, oder besser ältere Eltern. Aber selbst reife und erfahrene Eltern sind nicht davor gefeit, Probleme in der Erziehung zu haben.
Fakt ist, es sollte unser aller Anliegen sein, dass dort, wo es Probleme gibt, es auch Zugriff zu kompetenter, angemessener und vertrauenswürdiger Hilfe gibt. Und genau das stellt in der deutschen Jugendhilfe ein fundamentales Problem dar. Zudem ist Erziehung ohnehin eine individuell zu bewertende Angelegenheit.
Eltern brauchen und haben individuelle Erziehungsmodelle und –charakteristiken, die allgemein nicht zur Disposition zu stehen haben.
Was genau der Mutter Gabriella vorgeworfen wurde und letztlich zum Entzug des Kindes geführt hat, ist mir nicht bekannt. Aufgrund meiner nun zwangsweise angeeigneten Fachkenntnis gehe ich mal von den Standards wie „keine Struktur“, „mangelnde Erziehungskonzeption“, „fehlende Förderungsqualitäten“ und „instabile Rahmenbedingungen“, also alles in allem schlicht „Erziehungsinkompetenz“, aus.
Nichts desto trotz ist die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes sowie des Familiengerichts klar: sie müssen helfen. Helfen, der Mutter geeignete Bordmittel an die Hand zu reichen und zu erlernen, diese umzusetzen, um etwaige Erziehungsdefizite zu beheben.
So steht es im Gesetz und so, ich gehe davon aus, können wir uns einigen, wäre es wünschenswert – denn man darf nicht vergessen, dass das Damoklesschwert der irreversiblen Schädigung des Kindes stets imposant drohend über dem entzogenen Kind schwebt (und nebenbei erwähnt auch über der Mutter Gabriella, der ebenfalls ein besonderer Schutz zu gewähren ist).
Die Rolle der Eltern gibt es in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe kaum.
Während man vermeintlich das Wohl der Kinder mit hoch erhobener Fahne schützt, um diese zu eigenverantwortlichen, stabilen Erwachsenen heranziehen zu wollen, diesem eine ungeheuer wichtige Bedeutung zumaßt, erkennt man aber, dass Gabriella offensichtlich, als ehemals geschütztes Kind mit Eintritt in das Erwachsenenleben alle diese Werte, die es vorher mit aller Gewalt zu schützen galt, nun vollends verwirkt zu haben scheint, und nun vogelfrei ist.
Gabriella, soweit mir bekannt, kam selbst in den zweifelhaften „Genuss“ ein durch die deutsche Jugendhilfe „geschütztes“ Kind zu sein und sie ist das „Produkt“ dessen, was die deutsche so genannte Jugendhilfe qualitativ zu bieten hat.
Wenn das Ergebnis die angebliche Erziehungskompetenz Gabriellas ist, dann beweist dies doch nur, dass der amtliche Eingriff in Erziehung in der Form, wie es in Deutschland angewandte Praxis ist, nicht zum Wohle des Kindes und ebenfalls nicht zum Wohle des später erwachsenen Kindes ist.
Und genau auf diesem Wege befindet sich nun das inobhutgenomme Kind Gabriellas. Sie steckt in einem Teufelskreis, der psychologisch als „Übertragung“ bezeichnet wird. Gabriella hat ihrem Kind die eigene Kindheit übertragen, ebenso wie das nun entzogene Kind dies später auf das eigene Kind, also Gabriellas Enkel übertragen wird.
So kann und darf Jugendhilfe nicht funktionieren.
Um mich von all dem Leid, was mir tagtäglich aus allen Teilen Deutschlands in Endlosschleife zugetragen wird, abzulenken, ist mir ein Sendeformat wie Popstars eine gern gesehene Ablenkung; deswegen habe ich alle Folgen der Staffel 2008 gesehen.
Gabriella kam als euphorisches, übermütiges und quirliges Mädchen an, von dem man gut und gerne den Eindruck gewinnen konnte, dass sie keine altersentsprechende Reife hat, stur und nicht wirklich lernwillig war, keine Disziplin aufbringen vermochte usw.
Dennoch hat sie geglänzt und überzeugt. Sie hat erkannt, um ihr Ziel zu erreichen, muss sie sich disziplinieren, muss an sich arbeiten, muss Hilfen annehmen. Und der Erfolg zeugt, dass sie in der Lage war, dies alles umzusetzen.
Deswegen ist auch der Entzug ihres Kindes unweigerlich ein Kinderklau-Fall, wie es ihn tagtäglich ca. 80 mal in Deutschland gibt, der niemals zum Wohl des Kindes passiert, sondern einzig zum Wohl der in der Jugendhilfeindustrie Beschäftigten.
Denn Gabriella bringt alle Qualitäten auf, um eine gute, verantwortungsbewusste Mutter zu sein, oder, falls sie dies tatsächlich noch nicht sein sollte, zu werden.
Ihre Worte, Detlef, die Sie vor laufender Kamera über Gabriellas Reife ausgesprochen haben, haben nicht nur mich, sondern all die anderen zig-tausende von Eltern zutiefst geschockt, wenngleich wir, die Betroffenen Ihnen dies nicht verübeln.
Erst wenn man sich intensiv mit der Materie auseinandersetzt und aus vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachtet, wird erkennbar, dass das, was als Hilfe ausgewiesen wird, der Weg zur totalen Vernichtung von Familien bedeutet – meist über Generationen hinweg.
Ihre Worte, die aufgrund Ihrer öffentlichen Stellung vielleicht unmöglich machen, dass Gabriellas Kind jemals auch nur einen Hauch einer Chance hat, das Kind ihrer Mutter sein zu dürfen, dürfen Sie nicht so im Raum stehen lassen.
Im Namen unzähliger Betroffenen Eltern, vor allem aber im Namen aller entzogenen Kinder bitte ich Sie eindringlich, unterstützen Sie Gabriella mit allen Möglichkeiten, die Sie durch Ihre öffentliche Stellung haben.
Stephanie Pallien
Dezember 2008
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