Gelogen Veronika Krossa
Veronika Krossa: Zuständigkeit herbei gelogen
Während des gesamten Eingriffes zweier Jugendämter in meine Familie wurde seitens der Jugendämter gelogen. Dass das Groß-Gerauer Jugendamt – in Person von Veronika Krossa – gelogen hat, habe ich bereits auf dieser Relaunch-Site mehrfach erwähnt. Insbesondere eine ASD hat gelogen und somit überhaupt erst den Fall zu einem typischen Kinderklaufall gemacht. Hier nochmal einen Teil der Beweise, wie dreist Veronika Krossa gelogen hat in der Zusammenfassung.
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Dass Veronika Krossa – Jugendamt Kreis Groß-Gerau – alles andere als eine anständige Amtsperson ist, zeigte sich bereits beim ersten Treffen. Doch darüber wurde bereits an anderer Stelle ausführlich berichtet.
Hier geht es zunächst einmal nur darum, wie die Veronika Krossa gelogen hat, um sich mit aller Gewalt und ohne Furcht vor juristischen Konsequenzen – denn die gibt es nicht gegen Jugendamtspersonal – die Zuständigkeit für diesen Kinderklau bei sich zu behalten. Die Interessen müssen enorm gewesen sein, wenn man sich dennoch auf so dünnes Eis begibt. Oder macht das Jugendamt dies ständig, weil es weiß, dass kein deutscher Richter und kein deutscher Staatsanwalt dagegen ist?
Nachfolgend die gravierenden Punkte, wo ASD Veronika Krossa gelogen hat, um ein Gerichtsverfahren in Groß-Gerau zu behalten, das dort nicht hätte geführt werden dürfen.
In der Gerichtsanhörung am 29.09.2005 hat Veronika Krossa behauptet, sie wisse nichts von meinem Umzug nach Essen.
Beweis für die Lüge: Anmeldeformulare der Kinder und mir vom Einwohnermeldeamt Essen
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Ebenfalls wisse die Veronika Krossa nicht, wie sie mich erreichen könne. Die ASD hat gelogen!
- Beweis für die Lüge: Verfügung an das Jugendamt Groß-Gerau vom 19.0.2005
- Beweis für die Lüge: Gegengezeichnetes Einschreiben an die ASD Veronika Krossa
- Beweis für die Lüge: Rückforderung von Unterhaltsvorschuss wegen Umzug nach Essen
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Die wohl geilste Lüge der Krossa ist es wohl, dass sie eigener Aussage zufolge keinen blassen Schimmer hätte, dass sie nicht mehr für den Fall zuständig sein sollte.
Man sollte doch von einer Kinderklauerin annehmen können, dass sie Paragraphen wie etwa §86 KJGH kennt, damit man als ASD weiß, wie man um die Einhaltung der entsprechenden Paragraphen herumkommt.
Auf jeden Fall wäre es klüger der Veronika Krossa gewesen, sich mit dem 86er besser auseinanderzusetzen, denn der legt fest, dass die Zuständigkeit sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Mutter richtet. Und der, Krossa, der lag eben nunmal in Essen, und NICHT in Groß-Gerau.
Aber dann fiel der Krossa die geniale Krossa-Lüge ein. Sie weiß von nix und darum ändert sich auch nix. Schließlich kennt man sich, Jugendamt und Gericht, und ist ein eingespieltes Team. Da macht das dann auch nix, wenn die Veronika Krossa gelogen hat. Der Richter wird´s schon richten.
- Beweis für die Lüge: Beschluss vom 02.09.2005 bestellt JA Essen zum Pfleger
- Beweis für die Lüge: Fax mit Antrag auf Abgabe Zuständigkeit vom 19.08.2005
- Beweis für die Lüge: Gegengezeichnetes Einschreiben an die ASD Veronika Krossa
Doch Lügen, Ihre Lügen, Krossa, werden keine Wahrheit. Egal, wie viele Jahre ins Land ziehen. Und da kann Ihre Chefin noch so drohen. Krossa, ICH darf die Wahrheit schreiben. Und wenn DAS nunmal Tatsachenberichte über Ihre Lügen sind, liegt das einzig und allein in IHRER Verantwortung.
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