Zuständigkeitswechsel beantragt

Doch eine Krossa interessiert das nicht

19. August 2005, knapp einen Monat nach der Inhobhutnahme meines Sohnes Timo. Mit Umzug von Groß-Gerau nach Hessen hatte das Jugendamt Groß-Gerau, vertreten durch ASD Veronika Krossa, seine Zuständigkeit bereits verloren.  Es erfolgte meinerseits noch lange vor der ersten Gerichtsanhörung Vorsprache im nun zuständigen Jugendamt Essen. Man erklärte dort, dass ein Zuständigkeitswechsel seitens des abgebenden Jugendamtes in die Wege geleitet werden muss. Muss! Mein Antragsschreiben ist diesem Artikel unten angehängt. Später wird Krossa behaupten, sie wisse nicht, wo ich wohne.

Rechtslage der Zuständigkeit

Die Rechtskraft entfaltet sich durch SGB VIII § 87 c Absatz. Der Nachweis, dass sich mein dauerhafter Aufenthaltsort nach Essen verlagert hatte und dort der neue Hauptwohnsitz der Familie ist, wurde erbracht und vorgelegt. Somit bestand keinerlei Zweifel daran, dass Groß-Gerau seine Zuständigkeit verloren hatte.

Weil ASD Veronika Krossa aus Groß-Gerau größtes Interesse daran gehabt haben muss, den seinerzeit nicht rechtmäßigen Kindesentzug noch in Groß-Gerau formell rechtlich zu machen und maximal lange auch ohne Rechtsgrundlage „zuständig“ zu sein, unterlässt die die Abgabe der Zuständigkeit. Eine zeitnahe Antragsbescheidung erfolgt nicht. Krossa tut, als sei der Antrag nie gestellt worden. Es folgte bis ins Jahr 2013 keine rechtsmittelfähige Bescheidung der von mir gestellten Anträge. Ein Versuch, mir den Zugang zum Rechtsmittel Widerspruch zu verwehren.

Herausgabe meines Sohnes beantragt

Des Weiteren wurde von mir die Herausgabe meines Sohnes behelfsweise an das nun tatsächlich zuständige Jugendamt beantragt. Auch die Herausgabe erfolgte nicht und somit erscheint hier ein rechtswidriger Kindesentzug für gegeben. Veronika Krossa, Jugendamt Groß-Gerau, wird deswegen niemals verantwortlich gemacht. Auch hierzu beschied Krossa nicht.

Trotz beantragtem Zuständigkeitswechsel erfolgte keine Abgabe der Zuständigkeit durch das Jugendamt Groß-Gerau, vertreten durch Veronika Krossa.

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Beantragung Abgabe der Zuständigkeit

Beantragung Abgabe der Zuständigkeit

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