Rechteführer der Klinge

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei

Ausgerechnet das Kinder- und Jugenddorf Klinge in Seckach hat einen Rechteführer auf seiner Website. Bitte besuchen Sie die Seite Rechteführer für Kinder und Jugendliche. Ich werde darauf mehrfach zu sprechen kommen. Vergleichen Sie dort Gelesenes mit der Realität, die das Personal der Klinge an den Tag legt.

Gegen nahezu jeden Punkt, den das Kinder- und Jugendddorf Klinge in diesem Rechteführer anführt, hat man bei meinem Sohn Timo dort verstoßen.

Dann will ich mal anfangen!

„Junge Menschen… sind wie alle Menschen Personen mit eigener Würde. (siehe Grundgesetz)“

Das Kinder- und Jugenddorf Klinge brach das Grundgesetz, indem es die Telefonate meines Sohnes mit mir abhörte und die Briefe von uns las.

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (siehe KJHG SVB VIII, § 1.1)“

Obwohl kein Bedarf bestand, wurde Timo in die E-Schule, Sonderschule, heiminterne Schule verfrachtet. Wie steht das im Einklang mit dem Rechteführer für Kinder und Jugendliche?

„Bei allen Maßnahmen, die das Kind betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt der vorrangig zu berücksichtigen ist (siehe Art. 3 UN Kinderrechtskonvention)“

Volltreffer, denn wie Timos Wohl des Kindes im Aufenthalt zerstört wurde, ist dokumentiert und dies ist später auch vom Jugendamt Essen bestätigt worden. Das sagte zum Beispiel: „Das wäre ja ein Fall für die Heimaufsicht!“

„Du hast Rechte:

Du hast das Recht, dass du und deine Eltern über diese Rechte informiert werden.

Deine Rechte werden von deinen Erzieherinnen und Erziehern in der Verantwortung ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht geachtet.“

Ich bin zu keinem Zeitpunkt seitens dem Kinder- und Jugenddorf Klinge über Rechte meines Kindes oder meine Rechte informiert worden. Timos Rechte, und auch meine, wurden nicht eingehalten. Dazu später mehr. Wie die Fürsorge der Klinge gegenüber meinem Sohn sich zeigte, führt meine Website vor Augen.

 „Recht auf Information und Mitbestimmung“

  • Wer meinem Sohn die Existenz vom Rechteführer für Kinder- und Jugendliche vorenthält,
  • Wer meinem Sohn mitteilt, man werde alles daran setzen, dass er nie wieder zu seiner Mutter zurückkommt,
  • Wer gegen mein Recht auf Bestimmung im Umgang mit Dritten heimlich Umgangskontakte zulässt
  • Wer meinen Sohn das Lügen anstiftet,
  • Wer ohne richterlichen Beschluss Telefonate abhört und Briefe liest,

der hat sämtliche Rechte gebrochen, die er zitiert.

Timo wurde weder gefragt noch darüber informiert, dass er fotografiert wird, um ihn in der Klingezeitung abzulichten, die auch darauf abzielt, Spenden einzutreiben. Gleiches gilt auch für die Veröffentlichungen auf der Klinge Website. Auch meine Elternrechte wurden hier missachtet.

„Recht auf Schutz und Unversehrtheit“

Wer

  • meinen Sohn manipuliert
  • meinen Sohn von seiner Mutter entfremdet
  • meinen Sohn von seinen Geschwistern entfremdet
  • meinem Sohn sagt, er dürfe nie wieder zu seiner Familie

misshandelt meinen Sohn und gewährt ihm weder Schutz noch Unversehrtheit. Er vergewaltigt die Seele meines Sohnes Timo sowie die seiner Geschwister.

„Recht auf Schutz und Förderung der Gesundheit“

Wer

  • die Seele meines Kindes krank macht
  • ein Kind so verwahrlosen lässt
  • unnötige Operationen an meinem Kind durchführen lässt

verwehrt meinem Kind Recht auf Schutz und Förderung der Gesundheit.

 „Recht auf Schutz vor Drogen“

Alkohol, Tabak, Rauschgift – sind Drogen. Davor wurde mein Sohn nicht geschützt. Hier einige Fotos vor dem Haus im Kinder- und Jugenddorf Klinge, indem mein Sohn hausen musste.

Boden vor Hauseingang als Aschenbecher

Boden vor Hauseingang als Aschenbecher

Fensterbank neben Hauseingang

Fensterbank neben Hauseingang

Eins der Gläser auf der Fensterbank

Eins der Gläser auf der Fensterbank

Es ist aber gut, dass der Führer das Thema Rauschgift anspricht. Auch zum Thema Rauschgift wird noch einiges zu sagen sein. Denn wenn ein ehemaliges, längst schon erwachsenes Klinge-Kind unzählige Stunden mit mir telefoniert, hat es viel zu sagen. Womöglich auch zum Thema Rauschgift.

„Recht auf Bildung und schulische Förderung“

Ein gesundes, normal lernbegabtes und lernwilliges Kind auf die eigene private Sonderschule zu verfrachten, ist eine Degradierung des zur Verfügung gestellten Bildungsangebots par excellance und gegen gültiges Recht.

„Recht auf Schutz der Privatspäre

Dazu gehört:

  • dein Zimmer, dein Bett, dein Schrank, dein Eigentum
  • das Recht auf ein abschließbares Fach
  • das Recht auf eine Rückzugsmöglichkeit
  • das Recht Besuche zu bekommen und Freunde zu besuchen
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • das Recht auf Post-, Brief- und Telefongeheimnis“

Ich kommentiere dazu wie folgt und verlinke später zu entsprechenden Nachweisen, die den Rechteführer für Kinder und Jugendliche ad absurdum führen:

  • Das Zimmer war ein Saustall.
  • Jeder Obdachlose hat eine sauberere Schlafstätte, wie Timo und andere Kinder im Heim (dazu liefere ich belegende Fotos).
  • Für das abschließbare Fach müssen Kinder Pfand hinterlegen. Haben sie kein Geld, haben sie Pech gehabt.
  • Nach einem Besuchswochenende lief Timo nach dem Abschied von uns auf sein Zimmer und weinte. Katrin Jünemann rannte hinterher und wolle wohl eine Art „Trösten“ versuchen. Timo wollte das nicht, erst recht nicht von der Person, die ihm sagte, sie werde dafür sorgen, dass er nicht wieder zu mir nach hause darf. Da die bestrebte „Hausmutter“ ihn nicht in Ruhe ließ, warf er ihr einen Schuh an den Kopf.
  • Besuch durfte nicht ohne Weiteres kommen, schon gar nicht der, den Timo sich am innigsten wünschte: seine Familie.
  • Kinder ab einem gewissen Alter sind sich nahezu selbst überlassen und müssen Schnee schippen, putzen, Dienste nach Ämterplan verrichten.
  • Mein, wie auch Timos Post-, Brief- und Telefongeheimnis wurde regelmäßig gebrochen.

„Recht auf Religionsfreiheit“

Timo wurde nicht getauft, nicht religiös erzogen. Aber er wurde in ein „religiöses“ Kinder- und Jugenddorf verwahrt. Dort musste er sich an „religiös“ ausgerichteten Aktivitäten, Veranstaltungen und sonstigem aktiv beteiligen. Er musste Gottesdienste besuchen.

„Recht auf monatliches Taschengeld“

Zwar schreibt der Rechteführer für Kinder- und Jugendliche ausdrücklich, Taschengeld dürfe nicht aus erzieherischen Gründen gekürzt oder gestrichen werden, doch soll das im Kinder- und Jugenddorf Klinge die Regel sein. So berichtete es Timo, ehemalige Heimkinder und Eltern.

 „Recht auf Beschwerde“

Was nutzt ein Recht auf Beschwerde, wenn keinerlei Wille zur Abhilfe zu erkennen ist?

(Anmerkung: grau hinterlegte Textabschnitte sind Zitate aus dem Rechteführer für Kinder und Jugendliche der Klinge.)

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