JA ordnet Telefonüberwachung an

Telefonbespitzelung à la Jugendamt

Da es sich hier um eine Relaunch-Site handelt und die Texte überarbeitet wurden, sei zunächst darauf hingewiesen, dass sich der Kinderklaufall Timo Pallien über die Jahre 2005, 2006 und 2007 erstreckte. Seinerzeit waren die Staatsbemühungen in Sachen Telefonüberwachung noch nicht so weit vorangeschritten, wie es sie heute sind. Aber nach wie vor bestand das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das vom Jugendamt Essen ohne Gerichtsbeschluss und somit rechtswidrig aufgehoben wurde. Es galt also noch das Grundgesetz, Artikel 10. Da unser Grundgesetz auf angesägtem Stuhl sitzt, habe ich hier den Gesetzestext in damaliger Gültigkeit abgetippt:

Grundgesetz, Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Einer Mutter, die mit ihrem Kind telefonieren will, wird der Anspruch auf das Grundgesetz entzogen. Ebenso dem Kind. Selbst 18 Jahre später werden immer noch durch deutsche Jugendämter Grundrechte von Eltern und Kindern gebrochen, indem Kinderheime und andere Organisationen der deutschen Jugendhilfe das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis rechtswidrig verletzen.

Mutter und Kind werden zum Schädling der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und gefährden die Sicherung des Bundes oder eines Landes.

Und weil das in einem demokratischen Staat, dessen Amtspersonen sich selbst nicht an Recht und Gesetz halten, so nicht geht, wird auch ohne richterlichen Beschluss die Telefonüberwachung durch das Jugendamt Essen im Hilfeplan angeordnet und stellt sich somit über die deutsche Verfassung und das Grundgesetz. Ab sofort sollte das Personal des Kinder- und Jugenddorfs Klinge alle Telefonate abhören, die Mutter und Kind führen. Getreu dem Motto Jugendamt, Jugendamt – über alles! ordnet das Jugendamt Essen per Hilfeplanprotokoll am 15.02.2006 an:

Jugendamt ordnet Telefonüberwachung an

Jugendamt ordnet Telefonüberwachung an

Telefonspitzel = Lemminge

Befehlsblind folgt das Personal der Klinge der Anordnung zur Telefonüberwachung durch das Jugendamt Essen. Damit man treu ergeben alle Telefonate abhören kann, müssen Kinder den Lautsprecher des Telefons auf laut schalten. Dabei ist es doch das Kinder- und Jugenddorf Klinge in Seckach selbst, das mit seinem Rechteführer für Kinder und Jugendliche ganz was anderes erklärt.

Als ich „Hausmutter“ Katrin Jünemann mehrfach darauf hinwies, dass die Telefonbespitzelung illegal sei und dem gültigen Grundgesetz zuwider laufe, antwortete diese wie folgt:

„Das Jugendamt will das so, was sollen wir also tun, die sind doch unsere Auftraggeber!“

Na, wenn das mal keine gute Ausrede ist.

Ein anderes Mal darauf angesprochen, dass sie Gesetzesbruch beginge und sich sogar strafbar mache, lautete die Antwort:

„Was soll ich denn machen, wenn das Jugendamt das fordert? Glauben Sie bloß nicht, dass uns das Spaß macht. Wir wüssten mit unserer Zeit auch was Besseres anzufangen!“

Es sei noch erwähnt: weder mein Sohn Timo, noch ich wahren mit der Telefonüberwachung einverstanden, noch stimmten dieser Bespitzelung zu. Wir widersprachen dem sogar ausdrücklich. Trotzdem wurden weiter sämtliche Telefonate abgehört und mitgeschrieben.

Unsere Briefe wurden ebenfalls unerlaubt gelesen. Dazu mehr.

2 Kommentare
  1. Fabian Wenzel
    Fabian Wenzel sagte:

    Das deutsche Grundgesetz ist ungültig da es den Geltungsbreich Artikel 23 nicht mehr gibt. Artikel 23 wurde im Juni 1990 gestrichen vor der deutschen Einheit. Stattdessen wurde ein neuer Artikel eingefügt den so genannten Europaartikel. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist ungültig da dieses im Gesetz stehen muß und nicht in der Präambel in seiner heutigen Form. Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen das das deutsche Grundgesetz ungültig ist.

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    • Stephanie
      Stephanie sagte:

      Unabhängig davon, ob gültig oder nicht – die sitzen am längeren Hebel. Deswegen finden wir dieses Argument in der Sache als mühselig und irrelevant.

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