Heimlicher Urlaub

Heimlicher Urlaub

Heimlicher Urlaub
Was so harmlos klingt … ist ein handfester Verstoß gegen gültiges Gesetz. Es geht um einen Urlaub meines Sohnes mit Menschen, denen ich den Umgang zu meinem Sohn aus triftigen Gründen verboten hatte. Ich hatte das Umgangsbestimmungsrecht. Täter hier:

  • Heimpersonal
  • Jugendamt Essen
  • meine Erzeuger
  • eine scheinheilige Gebetsschwester

Natürlich ist ein Urlaub etwas schönes und als Mutter gönnt man seinem Kind ihn. Doch wenn

  • der Urlaub meines Kindes vor mir verheimlicht wird
  • meinem Kind verboten wird, mir davon zu erzählen
  • mein Kind zum Schweigen erpresst wird
  • mein Umgangsbestimmungsrecht übergangen wird
  • der Urlaub das Ziel verfolgt, mein Kind zu manipulieren

dann habe ich damit ein Problem. Erst recht, wenn nicht nur das Recht auf Umgangsbestimmung gebrochen wird, sondern dieser Urlaub mit meinen Erzeugern stattfindet, von denen mich wenigstens ein Teil permanent beim Jugendamt denunziert hat. Womöglich aus eigener Unfähigkeit.

Der Plan, der nicht aufgeht

Wie stark die Bindung von meinem Sohn seinerzeit war, zeigte sich in unzähligen Situationen. Auch bei der Missachtung vom Umgangsbestimmungsrecht durch den Urlaub.

Es war Besuchswochenende und ich saß mit meinem Sohn Timo am Abend im angemieteten Zimmer. Wir spielten Uno. Timos Lieblingsspiel. Er unterbrach das Spiel, druckste entgegen seiner Art herum.

„Mama, eigentlich will ich dir was sagen, aber die haben mir gesagt, ich darf mit dir nicht darüber reden!“

Natürlich durften und dürfen meine Kinder über alles mit mir reden und niemand hat das Recht, es ihnen zu verbieten. So zu Timo gesagt, sprudelte es aus ihm heraus.

Er fragte, ob ich mich noch an einen bestimmten Telefonkontakt erinnern könne und sagte mir, dass er zu dieser Zeit gar nicht da war. Ich frage nach:

„Wie, du warst nicht da? Ich hab dich doch hier angerufen!“

Und so berichtete Timo mir, dass er zu diesem Zeitpunkt eigentlich mit meinen Erzeugern in Urlaub gewesen sei. Damit das aber nicht auffalle, habe man den Urlaub eigens zur Wahrnehmung des Telefontermins unterbrochen und sei in die Klinge zurückgefahren.

„Opa und Oma haben mit mir den Urlaub unterbrochen und sind extra für den Telefonkontakt in die Klinge gefahren, damit nicht auffällt, dass ich nicht da bin.“

Während unserers Telefonats, so erzählte Timo weiter, standen meine Erzeuger und Personal der Klinge hinter ihm, belauschten das Gespräch und stellten sicher, dass Timo mir nichts vom Urlaub und dem damit einhergehenden Rechtsbruch im Bezug auf das Umgangsbestimmungsrecht erzählen würde.

Im nächsten Hilfeplangespräch die Beteiligten darauf angesprochen tat man erst auf blöd, dann tat man es ab mit:

„… wohl vergessen!“

Nein, das hat man defintiv nicht!

Während von meinen Erzeugern ohnehin nichts anderes zu erwarten war, haben die Flachkräfte der Jugendhilfe ihre fachliche Inkompetenz einmal mehr unter Beweis gestellt und völlig unpädagogisch meinen Sohn zum Lügen genötigt.

Dieses ist beweisbar, denn nebst Zeugen gibt es weitere Belege. Sollte dies von den Verantwortlichen erneut geleugnet werden, wird künftig an dieser Stelle der Link zu einem aufschlussreichen Video zu finden sein.

Scheinheilige Gebetsschwester

Übrigens will ich in diesem Zusammenhang meine Tante aus Köln herzlichst grüßen, die ihre Schwester bei der schäbigen Aktion unterstützt hat. Gehört das auch zu deiner christlichen Nächstenliebe??? Denn erkundige dich lieber mal über die ach so „ehrbaren“ Gustavsburger! Und vergess die Beichte nicht, sonst wirst du wegen deiner moralischen Verwerfungen, solche Menschen unterstützt zu haben, in die Hölle fahren, du Gottesfromme, Kirchgängerische, du.

Ach, und übrigens habt ihr euch alle strafbar gemacht, indem ihr gegen das Recht auf Umgangsbestimmung verstoßen habt.

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