Website 250.000 Euro mindestens wert

Aufruf an Internationale Gemeinschaft
Der Text wurde in seiner Originalfassung in den Relaunch 2013 übernommen!

Am Montag, den 09.03.2009 erging folgende öffentliche Erklärung an die Internationale Gemeinschaft über einen groß angelegten nationalen und internationalen Verteiler.

Mitglieder des europäischen Parlaments, Menschenrechtler, szenebekannte Anwälte, Pressevertreter und andere Helfer sind selbstverständlich im Verteiler vertreten.

Aufruf an die Internationale Gemeinschaft: Unter Androhung eines Streitwertes in Höhe von mindestens 250.000 Euro will mich das Kinder- und Jugenddorf, in welchem mein Sohn nachweislich verwahrloste und von dem wir um Recht und Gesetz gebracht wurden, mundtot machen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 03.03.2009 wurde ich durch Rechtsanwalt Carsten E. (Anwaltskanzlei Dr. U. & Kollegen) im Auftrag seines Mandanten, Kinder- und Jugenddorf Klinge e. V. in Seckach aufgefordert, meine Internetpräsenz

www.kinderklau-der-ganz-normale-wahnsinn.de

bis spätestens 09.03.2009 abzuschalten und in Zukunft keine Internetseite unter diesem oder einem sinnverwandten Namen zu betreiben, insofern darauf der Verein Kinder- und Jugenddorf Klinge e. V. erwähnt wird.

Rechtsanwalt Carsten E. zeigt mir namens seines Mandanten u. a. folgendes an:

Die Verletzungen obengenannter Rechte ergeben sich aus folgenden Umständen:

Durch die Nennung des Vereins Kinder- und Jugenddorfs Klinge e.V. auf der Einleitungsseite Ihrer Homepage vermitteln Sie in Verbindung mit der Namensgebung Ihrer Seite „www.kinderklau-der-ganz-normale-wahnsinn.de“ den unzutreffenden Eindruck, beim Verein Kinder- und Jugenddorf Klinge e.V. handele es sich um eine kriminelle Organisation, die z.B. an den Straftaten „Entziehung Minderjähriger“, § 235 StGB und „Freiheitsberaubung“, § 239 StGB beteiligt ist. Auch die Untertitel Ihrer Seite erwecken beim uninformierten Leser den unzutreffenden Eindruck, beim Verein Kinder- und Jugenddorf Klinge e.V. handele es sich um eine kriminelle Vereinigung, deren Tätigkeit gegen die Rechtsordnung, insbesondere aber gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt.

Was zuvor passierte:

Mein damals 10-jähriger Sohn wurde mir ohne richterlichen Beschluss entzogen und lebte fast zwei Jahre im Kinder- und Jugenddorf Klinge im baden-württembergischen Seckach. Nachdem ich meinen Sohn erstmals nach der Inobhutnahme wieder sah, wies er deutliche Verwahrlosungsanzeichen auf. Diese dokumentierte ich, und schrieb gleichzeitig die Verantwortlichen an und forderte diese auf, die Verwahrlosung meines Sohnes unverzüglich abzustellen.

Dennoch musste  ich auch weiterhin die nachweisliche anhaltende Verwahrlosung meines Sohnes feststellen und dokumentierte diese. Timo hatte während seines Aufenthaltes im Kinder- und Jugenddorf Klinge zweimal Läuse. Die Haare wurden nicht geschnitten, dies habe ich jedes Mal machen müssen. Es gibt Beweise, die belegen, dass auch medizinische Hilfe unterlassen wurde. Über die aktuellen Ereignisse, über Timos Zustand und über die festgestellte Verwahrlosung berichtete ich bereits seit Anfang 2006 auf meiner Internetpräsenz.

Obgleich ich Teile der elterlichen Sorge inne hatte, so auch das Recht auf Bestimmung im Umgang mit Dritten, hat man den für Timo schädlichen Kontakt zu meinen Eltern zugelassen und ebenso Timo in einen vor mir verheimlichten Urlaub geschickt.

Davon erfuhr ich erst Monate später, als Timo mir das erzählte. Ich fragte Timo, wie das möglich gewesen sei, da ich regelmäßige wöchentliche Telefonkontakte hatte. Timo hat mir im Beisein einer Zeugin mitgeteilt, dass man den Urlaub eigens unterbrochen hätte, um die Telefonkontakte wahrzunehmen und mir so gelungen den Urlaub zu verheimlichen.

An Recht und Gesetz hat sich der Kinder- und Jugenddorf Klinge e. V. nicht gehalten.

So hat man beispielsweise die Telefonate von meinem Sohn und mir nachweislich abgehört (Originaldokument kann bei mir abgerufen werden), man hat unsere Briefe gelesen, man hat meinen Sohn, obwohl ich auch diesen Teil der elterlichen Sorge zu jedem Zeitpunkt inne hatte, ohne mein oder sein Einverständnis fotografiert und diese Fotos in der vom Kinder- und Jugenddorf Klinge e. V. herausgegebenen „Klingezeitung“ sowie auf der ebenfalls durch den Verein betriebenen Website www.klinge-seckach.de und weiteren veröffentlicht.

Die „Klingezeitung“ wirbt mit den Antlitzen von Kindern um Spendengelder, unterlässt es jedoch, dem gutgläubigen Spender mitzuteilen, dass nicht unerhebliche Beträge pro Kind (in Tausenderhöhe vom jeweils zuständigen Jugendamt für die Betreuung und Versorgung jedes einzelnen Kindes fließen). Eine Kostenforderung über 3.500 Euro pro Monat kann auf Wunsch zugesendet werden.

Selbst nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung wurden die widerrechtlich veröffentlichten Fotos nachweislich nicht von der Website des Kinder- und Jugenddorfs Klinge e. V. entfernt und waren sogar noch nach Monaten darauf zufinden.

In einer Antwort per FAX teilte mir stattdessen der Kinder- und Jugenddorf Klinge e. V. wahrheitswidrig mit, dass die Fotos von der Website www.klinge-seckach.de entfernt worden seien.

Beweise, dass diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht wurden von mir bereit seinerzeit in einem Journalistenbüro hinterlegt. Auch gibt es hierfür ettliche Zeugen.

Mir sind weitere Eltern bekannt, dessen Kinder unerlaubt auf die gleiche Weise durch den Kinder- und Jugenddorf Klinge e. V. veröffentlicht wurden.

Im Mai 2007 wurde die Rückführung meines Kindes in meine Familie beschlossen. Erst am 02. Mai 2007 habe ich erfahren, dass mein Sohn rund 20 Monate in eine private Erziehungshilfeschule ging und einen Sonderschulstatus hatte. Zuvor hatte man mir sogar schriftlich zu jedem Zeitpunkt wahrheitswidrig mitgeteilt, Timo sei auf einer Hauptschule. Die private Erziehungshilfeschule wird meines Wissens vomKinder- und Jugenddorf Klinge betrieben.

Timos Zeugnisse wurden mir nie vorgelegt. Diese wurden von Erziehern ohne meine Ermächtigung unterschrieben. Die Übersendung Timos Schulakte erfolgte erst nach über einem Jahr. Dies sorgte für massive Probleme, Timo überhaupt in einer neuen Essener Schule anzumelden.

Timo konnte nach seiner Rückführung in meine Familie keine Regelschule besuchen.

Timos gesamter körperlicher Zustand hat sich während des Aufenthaltes im Kinder- und Jugenddorf Klinge dramatisch und besorgniserregend verschlechtert. Er hat massives Übergewicht, die Zähne sind kaputt, er hat Probleme mit der Haut gehabt usw.

Mein Sohn erhielt durch das Jugendamt Essen monatliche Pauschalbeträge zur Anschaffung von Kleidung. Dennoch trug mein Sohn kaputte, zerschlissene und nicht passende Kleidung.

Als Timo rückgeführt wurde, wurde im Beisein von Zeugen sein gesamtes mitgebrachtes Hab und Gut ausgepackt und sofort mittels Fotodokumentation festgehalten.

Weiter gibt es noch handschriftliche Briefe Timos, in denen er über Alkoholkonsum, Gewalt, Missbrauch usw. geschrieben hat.

Timo hatte großes Heimweh, er schrieb in seiner Verzweiflung sogar kurz vor seinem Geburtstag an die Kanzlerin, mit der Bitte, sie möge uns helfen.

Dies ist nur ein kleiner Ausriss aus den völlig inakzeptablen Unzulänglichkeiten, die mich zur Betreibung meiner Internetpräsenz www.kinderklau-der-ganz-normale-wahnsinn.de veranlasst haben.

Mit Schreiben des Mosbacher Rechtsanwalts Carsten E. (Anwaltskanzlei Dr. U.& Kollegen) im Auftrag seines Mandanten Kinder- und Jugenddorf e. V. aus Seckach versucht man mich nun unter Androhung von Repressalien und einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000 Euro und der binnen 5 Tagen mundtot zu machen und mich zum Stillschweigen über das zuvor wahrheitsgemäß und beweisbare berichtete zu bringen. Die Forderung des Kinder- und Jugenddorf Klinge e. V. ist grober Verfassungsbruch und stellt einen massiven, nicht zu duldenden Angriff auf mein Recht auf freie Meinungsäußerung dar.

Alle hier eingestellten Privatpersonen, Journalisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtsorganisationen bitte ich, diese Mail in Ihre nationalen und Internationalen Verteiler zu setzen.

Ich bitte die gesamte Internationale Gemeinschaft im Namen meiner gesamten Familie um die ehrenwerte Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.

Auf Anfrage werde ich selbstverständlich jedem die gesamten umfangreichen Beweise und den gesamten gerichtlichen Akt zukommen lassen.

Die von mir zu unterzeichnete Unterlassungsverfügung finden Sie unter denKontaktdaten im Fließtext. Das Anwaltsschreiben sowie die Unterlassungsverfügung befindet sich anbei im Anhang.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung

Stephanie Pallien

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