Seite 5
Kostennote von Carsten E. – Rechtsanwalt
Auf besagter Seite 5 dieser Missfallensbekundung (amtsdeutsch: Unterlassungsaufforderung) stellt Rechtsanwalt Carsten E. aus dem baden-württembergischen Mosbach den an mich gerichteten Wunschkatalog (Kostennote usw.) seiner Mandantin Kinder- und Jugenddorf e. V. aus Seckach zusammen. Achten Sie, liebe Leser darauf: das Schreiben wurde am 03.03.2009 vom Rechtsanwalt Carsten E. verfasst, am 04.03.2009 an mich zugestellt.
Im Anschluss nun die Seite 5:
In Seckach und/oder Mosbach scheinen die Uhren rückwärts zu laufen. Interessant: Rechtsanwalt Carsten E. aus Mosbach fordert auf Seite 5 die Abgabe der Unterlassungserklärung bis spätestens 27.02.2009, weist jedoch das „Schriftstück“ in seinem Erstellungsdatum dem 03.03.2009 zu.
Zufall? Missgeschick? Absicht? Ähnliche Methoden (gefälschte Daten, je nach Bedarf vor- oder zurückdatierte Schreiben) kennt man bereits von deutschen Jugendämtern. Unternahm Engelhardt gar den Versuch, 250.000 Euro – Zahlung durch mich – an seine Mandantin sicherzustellen, weil DIESER Forderung gar nicht nachgekommen werden KANN?
Seite 5 hat es in sich, denn RA Carsten E. aus Mosbach macht nicht nur klar, dass es bei der Aufforderung zur Unterlassung um nicht unerhebliche Geldforderungen geht. Sondern er räumt auch noch ein, dass seine Mandantin geschäftliche Interessen verfolgt. Denn dies müsste Grundlage sein, um überhaupt geschäftsschädigend wirken zu können.
Dass meine Website dessen Mandantin Schaden verursacht haben soll, empfinde ich als wissenswertes Zugeständnis. Nichtsdestotrotz blieb mir nichts anderes übrig, als Rechtsanwalt Carsten E. aus Mosbach eine Absageerteilung zu übermitteln. Den Forderungen – insbesondere Seite 5 – kam ich in vollem Umfang nicht nach.
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