Zuständigkeit §87 KJHG

Zuständigkeit juckt nicht

Wie Behörden Gesetze ignorieren und brechen

Wie die beteiligten Behörden es mit Recht und Gesetz handhaben, zeigt sich beispiellos an der Frage der Zuständigkeit. Die Rechtslage war klar – geregelt mit §87 KJHG. Doch indem man tut, als hätte man vom reglementierenden Paragraphen noch nie etwas gehört, verhilft man sich zur Zuständigkeit, wo keine mehr ist. So entscheidet man den Ausgang eines Verfahrens in die gewünschte Richtung. Die Verantwortlichen hier: Jugendamt und Familiengericht.

Jugendamt übergeht Fakten

Timo wurde durch das Jugendamt Groß-Gerau Inobhut genommen und in das baden-württembergische Kinder- und Jugenddorf Klinge in Seckach verfrachtet. Obwohl meine Kinder und ich längst schon nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Groß-Gerauer (Hessen) Behörden lebten, haben diese sich schlicht und ergreifend geweigert, die Zuständigkeit nach Essen (NRW) abzugeben. Verpflichtet waren sie und auch das Familiengericht durch §87 KJHG.

Chronologie Kinderklau

  • 14.07.2005 – Inobhutnahme Timo
  • 18.08.2005 – Meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Essen
  • 11.08.2005 – Anmeldung der 3 Kinder beim EMA in Essen
  • 02.09.2005 – JA Essen wird per EA-Beschluss durch AG Groß-Gerau zum Pfleger bestellt
  • 29.09.2005 – Anhörung beim AG Familiengericht Groß-Gerau.

Anmeldebestätigungen lagen vor und boten schon seinerzeit Grundlage für die Zuständigkeit. Der Zuständigkeitswechsel wurde beantragt. Die Meldebescheinigungen sind am Ende des Artikels angehängt und weisen Essen als Hauptwohnsitz für die gesamte Familie aus.

Bereits im Juni 2007 habe ich den Kontakt mit dem Essener Jugendamt aufgenommen, das nunmehr für mich und auch für die Kinder in der Zuständigkeit war – zumindest rechtlich. Dies bestätigte seine Pflicht und unser Recht und wurde von der dortigen Rechtsabteilung bestätigt.

Die örtliche Zuständigkeit richtet gemäß §87 KJHG nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Kindsmutter, der in meinem Fall nachweislich in Essen lag! Und das sogar noch im Juli 2005.

Rechtswidriger Kindesentzug durch Jugendamt

Das Jugendamt Groß-Gerau hat somit eine Kindesentziehung begangen, die weder angemessenes Mittel noch rechts war. Es folgte erst 2,5 Monate nach Inobhutnahme eine Anhörung und bis zum 02.09.2005 hat das Jugendamt Groß-Gerau ohne Rechtsgrund mein Kind entzogen. Eine Kindesentziehung in dieser Länge ist nur mit richterlichem Beschluss statthaft und rechtens.

Trotz mangelnder Zuständigkeit fand am 29.09.2005 eine Anhörung beim AG Familiengericht Groß-Gerau statt. Richter am Amtsgericht Spitzner eröffnete die Anhörung mit den Worten:

„Wir könnten eigentlich alle gleich wieder nach Hause gehen, weil wir hier nicht zuständig sind!“

Das rechtmäßig nach §87 KJHG zuständige Jugendamt der Stadt Essen wurde zur Anhörung nicht geladen. Hinter verschlossenen Türen, nämlich im Sitzungssaal, waren sich alle Verantwortlichen dessen ebenfalls bewusst. Man zeigte in Groß-Gerau zum Unverständnis des Jugendamts Essen größtes Interesse, den Fall Timo Pallien möglichst lange in Hessen zu behalten, zumindest so lange, bis die rechtliche Absegnung den Kinderklau formal rechtens machen. So geschehen.

Anmeldebescheinigungen – Dokumente können durch Anklicken vergrößert dargestellt werden.

Meldebescheinigung Stadt Essen

Meldebescheinigung Stadt Essen

Meldebescheinigung Stadt Essen Kinder

Meldebescheinigung Stadt Essen Kinder

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